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Betäubungsloses Schächten zum islamischen Opferfest?

PAKT-Pressemitteilung vom 14.01.2005
"Kurban Bayrami" 20.-23. Januar 2005

 

PAKT e.V. hat zu dem Ende Januar stattfindenden islamischen Opferfest "Kurban Bayrami" nachfolgende Pressemitteilung herausgegeben, die am 14. Januar, d. h. unmittelbar vor Beginn des Festes, in den Presseverteiler und damit in die breite Öffentlichkeit gelangen soll. Lesen Sie hier vorab den Originaltext.

 

Der Politische Arbeitskreis für Tierrechte in Europa e.V. weist auf wahrscheinliche illegale betäubungslose Schächtungen hin und fordert die Öffentlichkeit zur Wachsamkeit auf.

Eine Minderheit der Moslems möchte zum "Opferfest" tierschutzwidrig mit einer unzeitgemäßen grausamen und archaischen Tötungsmethode Schafe (einige sogar Rinder) betäubungslos schächten, also den Hals, Arterien, Venen, Speise- und Luftröhre ohne vorangehende Betäubung durchschneiden. Zwingende religiöse Vorschriften gibt es dafür nicht. (So hatte beispielsweise das Islamische Fiqh-Konzil 1987 in Mekka die Betäubung vor dem Schächtschnitt als absolut religionskonform festgestellt).

Wegen der damit verbundenen Qualen lehnt z.B. die Bundestierärztekammer jedes Schlachten ohne Betäubung nachdrücklich ab. Auch das Amt für religiöse Angelegenheiten der türkischen Regierung befürwortet ausdrücklich die Betäubung, ebenso andere maßgebliche islamische Autoritäten.

Zur Rechtslage nach der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz (2002) weist Staatssekretär Hans-Georg Kluge darauf hin, dass ein Nachweis für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht erbracht werden kann (Tierschutzgesetz, Kommentar, Kohlhammer 2002, S. 179). Sinngemäß entsprechend der neue Grundgesetz-Kommentar von Maunz/Dürig u.a., 2002.

Angesichts dieser Rechtslage sind Anträge zum betäubungslosen Schächten von den dafür zuständigen Veterinärämtern abzulehnen. (Sollte es in Ausnahmefällen dennoch zum Erteilen solcher Genehmigungen kommen, darf die Schächtung ohne Betäubung nur unter amtlicher Aufsicht eines Veterinärs stattfinden).

Augen auf

Eben deshalb ist wieder, wie 2004, mit illegalen betäubungslosen Schächtungen (die auch seuchenrechtlich bedenklich sind) auf privaten und öffentlichen Grundstücken oder im Umfeld von Schäfereien anlässlich des Opferfestes zu rechnen. Daher sind Veterinärämter, Polizei und die Bürger gefordert, entsprechend aufzupassen, ggf. einzugreifen bzw. solche strafbaren Metzeleien den Behörden zu melden.

 

Für weitere Informationen: Edgar Guhde, Telefon 0211-9337451; 6799944

 

 

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