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11. März 2014: Tierversuche - Tierschutzgesetz verstößt gegen EU-Recht: Menschen für Tierrechte verlangen sofortige Änderung

Der Bundesverband Menschen für Tierechte hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zu einer sofortigen Änderung des Tierschutzgesetzes aufgefordert. Diese Änderung habe zwingend zu erfolgen, damit die Genehmigungsbehörden die Unerlässlichkeit von Tierversuchen in den Anträgen eigenständig prüfen können – so wie dies die EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63 /EU von allen Mitgliedstaaten verlangt. Das Tierschutzgesetz hingegen erlaubt den Genehmigungsbehörden lediglich eine Schlüssigkeitsprüfung. Eigenständige Ermittlungen, ob ein Experiment unerlässlich ist, dürfen deutsche Behörden  keinesfalls durchführen. Dies bestätigen aktuell der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (20. 01.2014) sowie die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen (11.12.2012) zu den sogenannten Bremer Affenversuchen.

Schuld an dieser Rechtssituation trägt eine schwammige Formulierung im Tierschutzgesetz, die die schwarz-gelbe Bundesregierung trotz Rechtsgutachten* und Widerstand der Tierschützer und Tierrechtler bei der Änderung des Tierschutzgesetzes 2013 durchgesetzt hat. Der Bundesverband ist überzeugt, dass CDU und CSU deshalb diese Formulierung festgeschrieben haben, um die langjährigen Gerichtsverfahren mit einem Urteil zugunsten der Affenexperimente abzuschließen und die zukünftige Arbeit in den Genehmigungsbehörden im Sinne der Tierexperimentatoren zu gestalten.

„CDU und CSU haben diesen rechtswidrigen und gegen den Tierschutz gerichteten Zustand allein zu verantworten. Jetzt muss die Bundesregierung den Behörden unverzüglich das eigenständige Prüfrecht der Versuchsanträge im Tierschutzgesetz festschreiben. Wenn dies nicht schnellstens erfolgt, müssen CDU und CSU aus Sicht des Tierschutzes als nicht wählbar deklariert werden“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Der Bundesverband wird sich zudem an die Bundesländer wenden, damit diese über den Bundesrat die Änderung des Tierschutzgesetzes, z. B. in Form einer Bundesratsinitiative, voranbringen.   

Die Tierrechtler untermauern ihre Forderung zur Änderung des Tierschutzgesetzes mit folgenden rechtlichen Bewertungen:  
*Prof. Dr. jur. Anne Peters:
http://www.tierrechte.de/images/stories/Tierversuche/12-05-25-Gutachten-Uni-Basel.pdf
Tierschutzbeauftragte Baden-Württemberg:
http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/slt/2014-02-24_Stellungnahme.pdf
DJGT:
http://www.djgt.de/system/files/153/original/2014_02_20_DTSchB_DJGT_Stellungnahme_zur_Umsetzung_der_EU-RiLi.pdf

Schreiben an Bundesminister Schmidt: www.tierrechte.de

Kontakt:
Pressestelle – Stephanie Elsner, Tel.: 05237 – 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.deDiese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

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